# Beitragsordnung

# § 1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie gegebenenfalls weiterer finanzieller Verpflichtungen der Mitglieder des ACD Deutschland - Leben mit Kreatinmangelsyndrom e. V.
  2. Sie ist Bestandteil der Satzung und ergänzt deren Regelungen.

# § 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands festgelegt.
  2. Die aktuellen Beiträge betragen:
    • Erwachsene: 15 € pro Jahr
    • Jugendliche (unter 18 Jahren): sind kostenfrei.

# § 3 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die Beiträge im Voraus bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten.
  2. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto oder mittels Lastschrifteinzug, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.

# § 4 Ermäßigungen und Sonderregelungen

  1. Der Vorstand kann auf Antrag Ermäßigungen oder Stundungen gewähren, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
  2. In begründeten Fällen kann die Mitgliederversammlung Ausnahmen von der Beitragspflicht beschließen.

# § 5 Beitragspflicht bei Ein- und Austritt

  1. Beim Eintritt während des Jahres wird der Beitrag nicht anteilig für die verbleibenden Monate berechnet, sondern ist in Gänze fällig.
  2. Beim Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

# § 6 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.12.2024 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Radebeul, 02.12.2024

_____________________ Herr Falko Krügel, Vorsitzender

_____________________ Herr Andreas Weiß, stellvertretender Vorsitzender

ACD Deutschland - Leben mit Kreatinmangelsyndrom e. V.

Last Updated: 1.3.2025, 23:09:02