# Beitragsordnung
# § 1 Allgemeines
- Diese Beitragsordnung regelt die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge sowie gegebenenfalls weiterer finanzieller Verpflichtungen der Mitglieder des ACD Deutschland - Leben mit Kreatinmangelsyndrom e. V.
- Sie ist Bestandteil der Satzung und ergänzt deren Regelungen.
# § 2 Höhe der Mitgliedsbeiträge
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands festgelegt.
- Die aktuellen Beiträge betragen:
- Erwachsene: 15 € pro Jahr
- Jugendliche (unter 18 Jahren): sind kostenfrei.
# § 3 Zahlungsweise und Fälligkeit
- Die Beiträge im Voraus bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Jahres zu entrichten.
- Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto oder mittels Lastschrifteinzug, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.
# § 4 Ermäßigungen und Sonderregelungen
- Der Vorstand kann auf Antrag Ermäßigungen oder Stundungen gewähren, sofern ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
- In begründeten Fällen kann die Mitgliederversammlung Ausnahmen von der Beitragspflicht beschließen.
# § 5 Beitragspflicht bei Ein- und Austritt
- Beim Eintritt während des Jahres wird der Beitrag nicht anteilig für die verbleibenden Monate berechnet, sondern ist in Gänze fällig.
- Beim Austritt oder Ausschluss aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.
# § 6 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung am 02.12.2024 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Radebeul, 02.12.2024
_____________________ Herr Falko Krügel, Vorsitzender
_____________________ Herr Andreas Weiß, stellvertretender Vorsitzender
ACD Deutschland - Leben mit Kreatinmangelsyndrom e. V.